Die Liquidierung meiner erbrachten Leistungen erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Abrechnung findet stets mit dem Patienten statt.
Übernahme durch Versicherungen
Einige gesetzliche wie auch private Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen möglicherweise anteilig oder vollständig.
Es besteht keine versicherungsübergreifende einheitliche Regelung. Die verschiedenen Versicherungsträgern wenden hierfür unterschiedliche Parameter an.
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.
Mögliche Vorrausetzungen:
- entsprechende ärztliche Verordnung (ausgestellt vor Behandlungsbeginn)
- qualifizierte Ausbildung (z.B. DO.CN 1350 Ausbildungsstunden)
- Mitgliedschaft in Fachverband (z.B. ACON e.V.)
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.