Abrechnung

Die Abrechnung findet stets mit dem Patienten statt.

Einige *gesetzliche *wie auch *private *Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen möglicherweise anteilig oder vollständig. Leider besteht keine versicherungsübergreifende einheitliche Regelung. Die verschiedenen Versicherungsträger wenden hierfür unterschiedliche Parameter an.

 

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.

 

Die Liquidierung meiner erbrachten Leistungen erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

*Mögliche Vorrausetzungen der Versicherungsträger: *

 * ärztliche Verordnung (ausgestellt vor Behandlungsbeginn)
 * qualifizierte Ausbildung (z.B. DO.CN 1350 Ausbildungsstunden)
 * Mitgliedschaft in Fachverband (z.B. ACON e.V.)

_Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme.

Dein Ziel.
Vital und agil.